Vertriebsrecht

Handelsvertreter und Versicherungsvertreter nach den §§ 84 ff. HGB sind selbstständige Unternehmen. Ihre Vertriebspartner aus Handel, Industrie und Versicherungswirtschaft nutzen ihre größere Struktur und Marktmacht durchaus häufiger aus. In Streitfällen vertreten wir ausschließlich Handelsvertreter und Versicherungsvertreter und kennen die rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten im Vertrieb. Gerade in den Problembereichen Kündigung, Provisionen und Ausgleichsanspruch besitzen wir die notwendige Erfahrung, Sie effektiv und erfolgreich zu vertreten.