Immobilienrecht

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Immobilienkauf: Heizöl im Tank gehört zum Haus

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte darüber zu entscheiden, ob beim Verkauf eines Hauses das noch im Tank befindliche Heizöl automatisch mitverkauft wird. Irgendeine Erwähnung hatte dieses Öl im Notarvertrag nicht konkret gefunden. Die Richter entschieden, dass das Heizöl ein mitverkauftes Zubehör gewesen sei. Solange also keine besondere Regelung in Bezug auf das Heizöl vertraglich vereinbart sei, gelte dieses Heizöl im Tank bei einer Veräußerung eines Hauses immer automatisch als mitverkauft. Mit der Zahlung der Kaufpreissumme für das Haus ist damit auch das Heizöl abgegolten.

Käufer und Verkäufer hatten sich vor Gericht über eine größere Menge Heizöl gestritten, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufes des Hauses im Tank befunden haben. Der Verkäufer vertrat die Meinung, dieses „Extra“ sein im vereinbarten Gesamtpreis für das Haus nicht inbegriffen gewesen. Er verlangte deshalb dies zusätzlich Zahlung von ca. 3.500,00 EUR für das Heizöl. Die Richter erteilten dem eine Absage. Als Verkäufer sollte man daher darauf achten, dass der Öltank beim Verkauf nicht randvoll ist.