Ebenso spezialisiert, wie fachübergreifend

Im Dschungel der zahlreichen Rechtsgebiete mit schnellen Veränderungen ist eine Spezialisierung erforderlich. Neben unseren Spezialgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Verkehrsrecht sind wir für Sie insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten tätig:

Trotz der oben genannten Fachausrichtung gibt es keinen Grund, in ein reines Spezialistentum zu verfallen. Viele Rechtsfelder des allgemeinen Zivilrechtes gehören zum täglichen Handwerk eines guten Anwaltes. Daher beraten wir auch in zahlreichen dieser Gebiete. Näheres hierzu finden Sie unter unseren Tätigkeitsfeldern.

Sofern eine fachübergreifende Beratung erforderlich ist, wird eine kompetente Interessenvertretung durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit zuverlässigen Kooperationspartnern gewährleistet.