Kooperationen

Durch ein Netzwerk mit anderen Fachberatern können wir auch eine fachübergreifende Beratung gewährleisten. Auf internationale Kontakte und Kooperationen kann ein Anwalt heute nicht verzichten. Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten in den notwendigen Fällen unsere nationalen und internationalen Kooperationspartner, wie z. B.

  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Fachanwälte für Steuerrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht
  • Anwälte in den Niederlanden oder anderen Staaten

Aus der gemeinsamen Fallbearbeitung kennen wir die speziellen Stärken unserer verschiedenen Kooperationspartner. Das schafft gegenseitiges Vertrauen für eine optimale Interessenvertretung. Natürlich kann der Mandant bei fachübergreifenden Problemstellungen auch eigene Fachberater hinzuziehen.