Die Nachricht, dass die Firma Griesson de Beukelaer beabsichtigt, die Produktion der „Prinzenrolle“ am Standort in Kempen zu schließen, hat für die Belegschaft große negative Auswirkungen.

 

 

Es besteht die verständliche Angst jedes Mitarbeiters vor der unsicheren Zukunft bei Verlust seines sicher geglaubten Jobs. Für Viele ist es keine Alternative, den bisherigen Lebensmittelpunkt in das weit entfernte Thüringen zu verlegen. Die erste ganz wichtige Frage ist, ob überhaupt die Arbeitsplätze von de Beukelaer am Standort in Kempen zwingend wegfallen müssen.

De Beukelaer mit mehr als 100 Mitarbeitern muss nach Gesetz einen Wirtschaftsausschuss haben. Der Wirtschaftsausschuss hat speziell die Frage einer Standortschließung mit dem Unternehmen zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Ist das hier erfolgt? Wie man hört, hat de Beukelaer seine Entscheidung einfach getroffen. Der Betriebsrat und die Verantwortlichen der Stadt Kempen sind völlig von der einseitigen Entscheidung überrascht worden.

Nach Gesetz muss ein Interessenausgleich zwischen Unternehmen und Betriebsrat versucht werden. Dabei geht es wiederum nur darum, ob die Betriebsschließung überhaupt stattfinden soll. Der Betriebsrat kann sich auf den Standpunkt stellen, dass eine Betriebsschließung nicht erforderlich ist. Dann muss der Arbeitgeber die Einigungsstelle über das Arbeitsgericht einschalten. Kommt keine Einigung zustande, hat das Unternehmen seine Verhandlungspflicht zunächst einmal erfüllt. Ob es im Rahmen solcher Verhandlungen Chancen gibt, den Standort in Kempen zu erhalten, ist sehr fraglich. Denn de Beukelaer hat sich ganz offensichtlich schon festgelegt.

Jeder betroffene Mitarbeiter kann um seinen Arbeitsplatz kämpfen. Gegen eine Kündigung kann mittels einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht vorgegangen werden. In dem zu erwartenden Sozialplan werden Abfindungsregelungen enthalten sein. Jeder Mitarbeiter bleibt unabhängig vom Sozialplan allerdings berechtigt, weiter gegen den Verlust seines Arbeitsplatzes vorzugehen. Dies gilt auch für die Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Mutterschutz u.a.

Fazit: Es ist sehr schade, dass de Beukelaer offensichtlich seine Entscheidung getroffen hat, ohne vorher Verhandlungen zu führen. Jeder betroffene Mitarbeiter kann sich im Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten wehren und sollte sich beraten lassen.