So heißt ein Horrordrama aus Hollywood mit Tom Cruise und Brad Pitt in den Hauptrollen. Was hat das Thema Horrordrama und Vampir mit Rechtsproblemen zu tun? Dazu möchte ich meinen Kollegen und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herrn Gilbert Schröder (GS), interviewen:

Herr Schröder, kennen Sie aus Ihrer Praxis auch Horrordramen?

GS: Leider ja. Im Straßenverkehr kommt es häufig zu Horrordramen im Zusammenhang mit schweren Unfällen. Die Gefahr eines Unfalls ist bei dem enormen Verkehrsaufkommen hoch. Jeder kann Opfer werden. Dabei können nicht nur erheblicher Sachschaden, sondern auch massive Verletzungen entstehen. 

Was empfehlen Sie solchen Unfallopfern?

GS: Die Erfahrung zeigt, dass die rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts Nachteile eines Unfallgeschädigten von vornherein vermeidet. Als Anwalt kann ich den Betroffenen auf Rechte hinweisen, die ihm zustehen, die er aber gar nicht kennt. Von daher gilt: Bei Unfall immer Anwalt! Dies gilt gerade nach einem unverschuldeten Unfall. Auch wenn sich Versicherer schnell melden, bedeutet dies längst noch nicht, dass alle in Betracht kommenden Schäden durch den Versicherer auch ausgeglichen werden. 

Gilt das nur für Unfälle mit Personenschäden?

GS: Nein. Eine komplette Unfallregulierung von Sachschäden inklusive aller in Betracht kommender weiterer Schadenspositionen (z.B. Nutzungsausfall oder Mietwagen) ist am besten beim Fachanwalt für Verkehrsrecht aufgehoben. Denn er kennt die aktuelle Rechtslage und kann alle ihre Ansprüche optimal durchsetzen. Und die Chancengleichheit ist nur bei Einschaltung des Anwaltes gewährleistet, denn die Versicherer beschäftigen zahlreiche Experten.

Und was kostet das den Betroffenen?

GS: Bei unverschuldeten Unfällen kostet das den Betroffenen nichts. Denn die anfallenden Anwaltskosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Häufig haben die Betroffenen eine Rechtsschutzversicherung, die im Verkehrsrecht ohnehin empfehlenswert ist. Bei streitigen Schuldfragen nach Verkehrsunfällen tritt die Rechtsschutzversicherung ein.

Sind Sie eigentlich ein Blutsauger?

GS: Wenn Sie das Wort „Blut“ durch „Geld“ austauschen, dann bin ich im übertragenen Sinn auch ein Vampir. Denn ich versuche zu Gunsten des Unfallopfers zum Ausgleich seiner Schäden, so viel Geld wie möglich herauszuholen. Ich habe den Eindruck, dass viele Versicherer versuchen, Anwälte und freie Sachverständige bei der Unfallregulierung lieber herauszuhalten. Das sollte man als Unfallopfer nicht mitmachen.

Vielen Dank für das Interview, und ich hoffe, dass die Tipps dem Leser weiterhelfen.

Frank Winkler - Fachanwalt für Arbeitsrecht